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Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
VVaG — Ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) ist eine der rechtlich zulässigen Rechtsformen für einen Versicherer. Die Versicherungsnehmer sind Mitglieder und Träger des Vereins. In Ausnahmefällen können VVaG auch einzelne Verträge… … Deutsch Wikipedia
Versicherung auf Gegenseitigkeit — Ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) ist eine der rechtlich zulässigen Rechtsformen für einen Versicherer. Die Versicherungsnehmer sind Mitglieder und Träger des Vereins. In Ausnahmefällen können VVaG auch einzelne Verträge… … Deutsch Wikipedia
Versicherungsverein — Ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) ist eine der rechtlich zulässigen Rechtsformen für einen Versicherer. Die Versicherungsnehmer sind Mitglieder und Träger des Vereins. In Ausnahmefällen können VVaG auch einzelne Verträge… … Deutsch Wikipedia
Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit — Ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) ist eine der rechtlich zulässigen Rechtsformen für einen Versicherer. Die „Versicherungsnehmer“ sind Mitglieder und Träger des Vereins. In Ausnahmefällen können VVaG auch einzelne Verträge… … Deutsch Wikipedia